Notprogramm beim BR (Foto: Bayerischer Rundfunk)
Notprogramm beim BR (Foto: Bayerischer Rundfunk)

Corona-Krise: Bayern 2 und B5 aktuell mit Gemeinschaftsprogramm

Aufgrund der Corona-Krise haben zahlreiche Radiostationen ihr Programm geändert. Das ist auch beim Bayerischen Rundfunk der Fall. So sendet Marcus Fahn seine Frühsendung auf Bayern 1 jetzt von zuhause aus. Auch die Morning Show von Bayern 3 kommt nicht mehr aus dem BR-Funkhaus.

Bayern 2 und B5 aktuell senden ab sofort und bis auf weiteres sogar ein gemeinsames Programm. „Hintergrund sind erste Corona-Fälle im Bayerischen Rundfunk sowie damit verbundene Quarantänemaßnahmen“, wie der BR mitteilte.

Die Bündelung der beiden Wellen ermögliche es, mit insgesamt weniger Kollegen in der Redaktion zu arbeiten, die BR-internen Bemühungen zum Schutz vor Ansteckung noch besser umzusetzen und damit die Sendefähigkeit langfristig sicherzustellen.

Lösung nur vorübergehend

Der Bayerische Rundfunk verspricht: „Sobald die personellen Engpässe sich entspannt haben, werden beide Wellen wieder getrennt senden.“ Bis dahin soll es mehr oder weniger ein „best of“ aus beiden Wellen sowie natürlich umfangreiche Informationen rund um die Corona-Krise geben.

Auch an anderer Stelle macht sich der Ausnahmezustand in den Programmen des Bayerischen Rundfunks bemerkbar. Die gewohnte Trennung der Nachrichten für die einzelnen BR-Hörfunkwellen gibt es vorerst nur noch morgens bis einschließlich 10 Uhr. Danach bietet der BR zwei zentrale Nachrichtenformate an, jeweils eines für B5 aktuell / Bayern 2 und BR-Klassik sowie eines für Bayern 1 und Bayern 3.

Das Regionalsplitting auf Bayern 1 findet künftig nur noch in der morgendlichen Primetime bis 11.30 Uhr statt, die Mittagssendung von 12 bis 13 Uhr wird aus dem Studio Franken für ganz Bayern gesendet. Außerdem kommt aus dem Studio Franken auch die komplette Stunde von 13 bis 14 Uhr im gemeinsamen Programm B5 aktuell / Bayern 2.

Ungewöhnliche Maßnahmen in außergewöhnlichen Zeiten

Ich bin gespannt, wie lange der Bayerische Rundfunk auf seinen normalen Programmablauf verzichten muss und inwieweit andere Landesrundfunkanstalten der ARD bzw. auch private Programmveranstalter Änderungen aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen vornehmen müssen.